ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ticketvorverkauf über das Internet
der
Salzburger Burgen & Schlösser Betriebsführung
Einrichtung des Amtes der Salzburger Landesregierung
Land Salzburg
Zugallistrasse 12, 5020 Salzburg
Tel.: +43 662 84 61 81
E-Mail: shop@salzburg-burgen.at
Homepage: www.salzburg-burgen.at
UID: ATU 3679 6400
TEIL I – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") sowie die Hausordnung gelten für den Erwerb von Tickets für sämtliche von der Salzburger Burgen & Schlösser Betriebsführung ("SBSB") betriebenen Liegenschaften (u. a. Festung Hohensalzburg, Burg Hohenwerfen, Fort Kniepass sowie weitere Standorte der SBSB) sowie für alle daraus resultierenden Beziehungen zwischen SBSB und dem Nutzer ("Kunde"). Für einzelne Liegenschaften geltende Besonderheiten sind am Ende dieser AGB unter Punkt "Ergänzungen für einzelne Liegenschaften" gesondert ausgewiesen und gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen dieser AGB.
2. Diese AGB sowie die Hausordnung werden durch den Kunden mit Anklicken der Erklärung "Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert" im Online Ticket-Shop ausdrücklich akzeptiert. Diese Dokumente können ausgedruckt, gespeichert oder als Pdf-Datei heruntergeladen werden.
2. Bestellung / Vertragsabschluss
1. Für den Online Ticket Kauf ist eine gültige Registrierung und eine gültige Emailadresse Voraussetzung. Eine Bestellung von Tickets ist nur möglich, wenn alle Pflichtfelder (mit einem Stern versehene Felder) ausgefüllt sind. Vor der Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Übersicht des Inhalts seiner gesamten Bestellung samt Preisen, welche unter Punkt 1. der Bestellmaske korrigiert oder bestätigt werden kann.
2. Indem der Kunde durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" eine Bestellung an SBSB absendet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Die Annahme dieses Angebotes durch SBSB erfolgt anschließend an die positive Prüfung der Zahlungstransaktion durch Übermittlung der Tickets an die angegebene Email-Adresse. Mit Eingang der Bestellung bei SBSB und der darauffolgenden Auftragsbestätigung durch SBSB kommt zwischen SBSB und dem Kunden der Vertrag über den Erwerb des bzw. der Tickets zustande.
3. Die Tickets sind nur für die vom Kunden während des Bestellvorganges ausgewählten Termine bzw. Zeiträume gültig.
4. Bei den von SBSB angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeitdienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Daher kommt dem Kunden beim Online-Ticketverkauf und bei sonstigen Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (z.B. per Telefon oder Email) das gesetzliche Rücktrittsrecht für Fernabsatzgeschäfte nicht zu. Dem Zustandekommen dieses Vertrags ging keine Besprechung voraus und unterliegt das Geschäft den Fern- und Auswärtsgeschäfte Gesetz (ausgenommen dem 3. Abschnitt), auch § 3 KSchG (Rücktrittsrecht) findet daher keine Anwendung.
3. Preise / Bezahlung
1.Es finden die im Online Ticket-Shop bekannt gegebenen Preise Anwendung. Alle Preise sind Euro-Preise und beinhalten die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer.
2. Der jeweilige Gesamtrechnungsbetrag setzt sich zusammen aus: dem Ticketpreis (abzüglich allfälliger Reduktionen/Ermäßigungen), und der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen (österreichischen) Umsatzsteuer.
3. Die Zahlung erfolgt entsprechend der vom Kunden während des Bestellvorgangs gewählten Zahlungsart. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Adyen N.V.
4. Der Kaufvorgang ist mit Eingabe der gewünschten Zahlungsart und durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" abgeschlossen. Dadurch ist der Kauf verbindlich und kann nicht mehr storniert werden. Jedes Ticket erhält erst mit vollständiger Bezahlung seine Gültigkeit.
5. Bei Inanspruchnahme von Preisreduktionen oder ermäßigten Tickets (z.B. Schüler-, Studenten-, Lehrlingstickets) hat die Legitimation für die jeweilige Ermäßigung vor bzw. bei Eintritt zu erfolgen. Sollte eine Ermäßigung nicht zu Recht ausgewählt werden, muss das Ticket an der Kassa umgebucht werden (mit Aufzahlung auf den Normalpreis). Sollte ein Ticket mit einer zeitlichen Eintrittsbeschränkung erworben worden sein und der Zutritt vor oder nach dem ausgewählten Zeitraum erfolgen, so ist der Aufpreis zum aktuell verfügbaren Ticket zu zahlen.
4. Informationen zum Buchungsvorgang gem § 9 E-Commerce Gesetz (ECG)
Folgende technische Schritte führen zu einer wirksamen und verbindlichen Angebotsabgabe des Kunden und zum Vertragsabschluss:
1. Auswahl der gewünschten Art und Anzahl der Tickets durch den Kunden auf [www.salzburg-burgen.at];
2. Anmeldung/Registrierung des Kunden unter Angabe seiner Daten;
3. Auswahl der vom Kunden gewünschten Zahlungsart;
4. Möglichkeit zur Überprüfung der Bestellung in der Übersicht vor der kostenpflichtigen Bestellung;
5. Bestätigung durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche, dass der Kunde die AGBs gelesen und akzeptiert hat und
6. durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" wird der Buchungsvorgang abgeschlossen und gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
7. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde nach positiver Prüfung der Zahlungstransaktion das Ticket von SBSB samt Bestätigung des geschlossenen Vertrages. Dadurch kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und SBSB zustande.
5. Bereitstellung der Tickets
1. Die Tickets werden dem Kunden nach Vertragsabschluss und positiver Prüfung der Zahlungstransaktion per separater E-Mail an die im Rahmen des Bestellvorganges angegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Ticket selbstständig auszudrucken oder in gespeicherter Form am Tag des Besuchs vorzuweisen.
2. Die Vervielfältigung eines Tickets – in welcher Form auch immer – zu dem Zweck, unberechtigten Dritten Zutritt zu verschaffen, ist untersagt. Es gilt das Prinzip des ersten Zutritts. Der auf dem jeweiligen Ticket vorhandene Code wird beim erstmaligen Zutritt entwertet. Allfällige weitere Tickets mit einem bereits entwerteten Code berechtigen nicht zum Zutritt.
3. Der gewerbliche Wiederverkauf von Tickets ist unzulässig. Als gewerblicher Wiederverkauf gilt insbesondere der Weiterverkauf von Tickets zu einem über dem ursprünglichen Verkaufspreis liegenden Preis, der Vertrieb von Tickets über eigene oder fremde Webseiten, Plattformen, Apps oder sonstige Vertriebskanäle außerhalb des offiziellen Online TicketShops von SBSB, sowie der systematische Ankauf von Tickets zum Zweck der Weiterveräußerung – unabhängig davon, ob dies unter Verwendung einer oder mehrerer E-Mail-Adressen, Kundenkonten oder Zahlungsmittel erfolgt.
4. SBSB ist berechtigt, Tickets, bei denen der begründete Verdacht eines gewerblichen Wiederverkaufs oder einer sonstigen Umgehung dieser AGB besteht, vor oder bei Zutritt zu entwerten bzw. den Zutritt zu verweigern. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder auf Schadenersatz besteht in diesem Fall weder gegenüber dem ursprünglichen Käufer noch gegenüber dem Erwerber des Tickets.
5. SBSB ist berechtigt, die Anzahl der pro Bestellung, pro Zahlungsmittel, pro Kunde bzw. pro Zeitraum erwerbbaren Tickets zu begrenzen und Bestellungen, die diese Grenzen unter Verwendung mehrerer E-MailAdressen, Kundenkonten oder Zahlungsmittel umgehen, ganz oder teilweise zu stornieren.
6. Bei begründetem Verdacht eines wiederholten oder systematischen Verstoßes gegen das Wiederverkaufsverbot ist SBSB berechtigt, den betroffenen Kunden von weiteren Bestellungen auszuschließen sowie die verwendeten Kundenkonten, E-Mail-Adressen und Zahlungsmittel zu sperren.
7. Die Verwendung des Namens, der Marken, des Erscheinungsbilds oder verwechslungsfähiger Domains und Bezeichnungen von SBSB, der Festung Hohensalzburg, der Burg Hohenwerfen, der Burg Mauterndorf, Fort Kniepass oder des Landes Salzburg zur Bewerbung, zum Anbieten oder zum Verkauf von Tickets durch nicht von SBSB autorisierte Dritte ist nicht gestattet und wird zivil- sowie gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt
6. Gewährleistung und Haftung
1. Schadenersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund immer, sind ausgeschlossen, soweit SBSB oder eine Person, für die SBSB einzustehen hat, diesen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind jedoch Schäden an der Person
2. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, insbesondere für Verbraucher bestehen und bleiben unberührt.
7. Rücknahme von bzw. Ersatzleistung für Tickets
1. Eine Rückforderung des Ticketpreises wegen Versäumung des Besuchstages oder aufgrund von solchen Umständen, die von keiner der Vertragsparteien zu vertreten sind (z.B. schlechte Witterung, Verkehrsstau) ist ausgeschlossen. Die Öffnungszeiten der Sehenswürdigkeiten werden unter www.salzburger-burgen.at bekannt gegeben.
8. Datenschutz
1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die von ihm im Rahmen der Bestellung elektronisch bekannt gegebenen Daten von SBSB zu Zwecken der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Marketing (einschließlich der Zusendung von Emails und SMS) automationsunterstützt verarbeitet und verwendet werden. Die Zustimmung zur Zusendung von Emails kann jederzeit widerrufen werden. Der Kunde ist darüber hinaus berechtigt, seine Zustimmung zur Verwendung der personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich per Email oder Post bei der SBSB zu widerrufen. Des Weiteren dürfen wir auf die Datenschutzrichtline der SBSB verweisen.
9. Anwendbares Recht / Schlichtung
1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
2. Es besteht für Konsumenten die Möglichkeit nach einem direkten Versuch eine gütliche Einigung zu erreichen, die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, Linke Wienzeile 18 1060 Wien, Telefon: +43 15811 691 Fax: +43 1581169 199 anzurufen.
10. Ergänzungen für einzelne Liegenschaften
Für die nachfolgend angeführten Liegenschaften gelten ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen dieser AGB die folgenden liegenschaftsspezifischen Besonderheiten. Im Übrigen bleiben die vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unverändert anwendbar.
Ergänzung zu Burg Hohenwerfen
Die Burg Hohenwerfen betreibt einen Schrägaufzug zur Personen- und Lastenbeförderung. Durch die Benützung des Schrägaufzugs ist ein barrierefreier Zugang zum Burghof gewährleistet. Für die Benützung des Schrägaufzugs wird eine Gebühr fällig (siehe aktuelle Preisliste). Bei technischen Defekten oder im Falle von höherer Gewalt (Unwetter, Stromausfall), die eine Benützung des Schrägaufzugs temporär verunmöglichen, kann die bereits entrichtete Benützungsgebühr nicht rückerstattet werden.
Ergänzung zur Festungsbahn
Die SBSB vertreibt auch Fahrscheine für die Standseilbahn auf die Festung Hohensalzburg. Die SBSB betreibt die Standseilbahn nicht selbst, die SBSB verkauft nur Fahrscheine. Sollte der Kunde auch einen Fahrschein für die Festungsbahn erwerben, geht der Kunde dadurch einen eigenen Beförderungsvertrag mit der Salzburg AG ein. Es gelten hierfür ausschließlich die jeweils aktuellen Beförderungsbedingungen der Salzburg AG, abrufbar unter:
https://www.5schaetze.at/de/servicemenue/agb.html
Diese AGB der SBSB regeln ausschließlich den Verkauf des Fahrscheins über den Online Ticket-Shop; für die Beförderung selbst ist ausschließlich die Salzburg AG als Vertragspartner verantwortlich.
TEIL II – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Die Liegenschaft ist eine historische Anlage. Es ist verboten auf Mauern, Brüstungen oder Geländer zu steigen. Ebenso ist das Verlassen von den öffentlichen Wegen verboten. Eltern haften für ihre Kinder.
2. Für die gesamte Anlage besteht ein allgemeines Fahrverbot. In der Burg dürfen keine Fahrzeuge geparkt werden. Ausnahmen erteilt nur die Burgverwaltung.
3. Die Anlage wird am Abend abgesperrt. Sie kann nur zu den angeschlagenen Öffnungszeiten und mit gültigen Eintrittskarten betreten werden. Ein unbefugtes Eindringen in die Anlage stellt eine Besitzstörung dar.
4. Jeder sonstige Aufenthalt im Bereich der Anlage außerhalb der Öffnungszeiten (Arbeiten, alle Veranstaltungen etc.) ist der Burgverwaltung rechtzeitig zu melden und deren Genehmigung einzuholen.
5. Für gegen Unterschrift übernommene Schlüssel der Zentralsperranlage trägt der Übernehmer die volle Verantwortung. Diese Schlüssel dürfen auf keinen Fall an Dritte weitergegeben und müssen nach Beendigung der Tätigkeit in der Burg unverzüglich an den Ausgeber zurückgegeben werden. Bei Verlust eines Schlüssels wird der betroffene Teil der Sperranlage auf Kosten des Entlehners ausgetauscht.
6. Jede Beschädigung des Burgeigentums ist der Burgverwaltung zu melden. Jeder Diebstahl und Vandalismus wird zur Anzeige gebracht.
7. Der erhöhten Brandgefahr auf der Anlage ist besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden! Im gesamten Burgareal ist das Abbrennen von Feuern und das Hantieren mit offenem Feuer feuerpolizeilich verboten. Die Mitnahme und Verwendung von Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern sowie Brandsätzen ist untersagt. In allen Innenräumen besteht grundsätzlich ein generelles Rauchverbot. Im Außenbereich ist das Rauchen gestattet, es sind dafür vorgesehene Aschenbecher zu verwenden.
8. Das Starten oder das Überfliegen der Liegenschaft mit Drohnen ist ausdrücklich verboten.
9. Jegliche Aufnahme und Vervielfältigung von Fotos im Areal, welche über die private Nutzung hinausgeht, ist verboten. Für kommerzielle Foto- oder Filmaufnahme wenden sie sich an die Burgverwaltung. Außerdem können Fotound/oder Videoaufnahmen auf denen Sie erkennbar sein können, gemacht und auf der Webseite der Salzburger Burgen & Schlösser, in Social-Media-Kanälen sowie in Printmedien zu Öffentlichkeitsarbeit und zur Darstellung der Aktivitäten der Salzburger Burgen & Schlösser Betriebsführung verwendet werden. Weiters können diese Aufnahmen zeitlich unbeschränkt in der Bilddatenbank der Salzburger Burgen & Schlösser angeboten werden. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, dies dem Fotografen mitzuteilen.
10. Das Areal sowie Teilbereiche der Innenräume werden Videoüberwacht. Die Aufnahmen dienen ausschließlich dem vorbeugenden Schutz von Personen und Gegenständen.
11. Es wird keine Rückerstattung des Eintrittspreises gewährt, wenn Teile der Anlage durch Veranstaltungen, Baumaßnahmen, Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich sind.
12. In den Ausstellungsräumen ist das Mitführen von Tieren verboten. In Aufzügen müssen Hunde einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt werden. Exponate und Wandtäfelungen dürfen nicht berührt, beschädigt oder in anderer Weise beeinträchtigt werden. Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten. Essen und Trinken ist in den Schauräumen nicht gestattet (verschließbare Gebinde wie Wasserflaschen dürfen mitgenommen werden). Bei Beschädigung oder Verunreinigung sind die Instandsetzungs- bzw. Reinigungskosten zu zahlen. Eine vorsätzliche Beschädigung oder Verunreinigung wird überdies zur Anzeige gebracht. Aus Rücksicht auf die anderen Besucher bitten wir Sie, in den Schauräumen nicht zu telefonieren und lautes Sprechen zu unterlassen.
13. Unsere Burgen befinden sich in exponierter Lage, weshalb entsprechendes Schuhwerk getragen werden muss. Es darf nur auf geräumten und/oder gestreuten Wegen gegangen werden. Achten Sie in dieser Zeit besonders auf Beeinträchtigung im Bereich der Fußwege durch Eis und Schnee.
14. Werfen Sie keine Gegenstände von den Aussichtstürmen und Aussichtspunkten. Durch herabfallende Gegenstände kann Leben gefährdet werden. Entsorgen Sie Ihren Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter.
15. Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
16. Bei den von den Salzburger Burgen und Schlösser Betriebsführung verwalteten Gebäuden handelt es sich um historische, denkmalgeschützte Gebäude, die in manchen Bereichen nicht den heute geltenden bautechnischen Normen entsprechen. Solche Abweichungen von heutigen bautechnischen Normen können bspw. bei Stiegengeländern, Stufen, Handläufen und Bodenbelägen sowie bei der Höhe von Durchgängen, Balustraden, Fenstern und Parapeten auftreten. Achten Sie daher während Ihres Besuches stets auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und allfällige Warnhinweise. Eine Haftung Salzburger Burgen und Schlösser Betriebsführung infolge von Abweichungen von heutigen bautechnischen Normen kann nicht begründet werden.
17. Im Falle eines akustischen Alarms wenden Sie sich an das Aufsichtspersonal. Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge. Das Benutzen von Aufzügen ist in einem solchen Fall untersagt. Notausgänge sind nur in Notfällen zu benutzen und Ausgänge, Stiegen, Durchgänge und Fluchtwege aus Sicherheitsgründen stets frei zu halten. Bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich bitte an das Aufsichtspersonal.
18. Den Anweisungen der Burgverwaltung sowie des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln kann zu Hausverbot und/oder einer polizeilichen Anzeige führen.